Corona News

Dezember 01, 2021
Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und BetriebsleiterInnen,

die Sprachreglung zur Versorgung von Pferden durch Personen ohne 2G-Nachweis hatte zu vielen Fragen geführt. Sie bezogen sich vor allen Dingen auf die folgende Textpassage:

„Das kontrollierte Bewegen der Pferde auf den o.g. Anlagen durch nicht immunisierte Personen ist sowohl hinsichtlich der Häufigkeit als auch der Dauer strikt auf das zwingend durch den Tierschutz vorgegebene Maß zu reduzieren. Zudem muss hierbei die gleichzeitige Benutzung der Anlage durch andere Personen ausgeschlossen sein. Anderenfalls sind die Pferde außerhalb der Anlage zu bewegen.“

Zwar bezieht sich der unterstrichene Satz im Kontext auf das kontrollierte Bewegen. Im Alltagsverständnis des Pferdesports wird unter „Anlage“ jedoch gemeinhin die gesamte Liegenschaft mit Reithalle, Reitplatz, Ställen und Funktionsräumen zur Pferdeversorgung verstanden.

Wir haben darum das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vergewisserung um eine Klarstellung gebeten. Die Antwort liegt jetzt vor und ist nachfolgend zitiert:

„Bei der Bewegung ihrer Pferde dürfen sich nicht immunisierte Personen in Reit- oder Longierhallen nur alleine aufhalten. Eine Alleinnutzung der gesamten Liegenschaft ist nicht erforderlich. Zudem dürfen Reitplätze im Freien von nicht immunisierten Personen mit negativem Testnachweis auch bei gleichzeitiger Nutzung durch andere Personen im zwingend erforderlichen Umfang genutzt werden, um die ausreichende Bewegung der Pferde insbesondere auch jetzt, wenn es früh dunkel wird, sicherzustellen.“

Quelle: E-Mail des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 30.11.2021

Wir haben die FAQ auf unserer Themenseite entsprechend angepasst und halten diese weiterhin aktuell.

Bitte behalten Sie die Situation in den kommenden Tagen im Blick, da weitere Veränderungen der Coronaschutzmaßnahmen angekündigt sind.

Freundliche Grüße
Ihr Pferdesportverband Westfalen

Pferdesportverband Westfalen e.V.
Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

Telefon 0251 32809 30
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
Vereinsregister-Nr.: 1610 AG Münster
Vorstand gem. BGB § 26
B. Hein, D. Rammes, D. Stegemann

www.pferdesport-westfalen.de