Corona News

November 24, 2021
Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vorstandsmitglieder und BetriebsleiterInnen,

wir hatten sehr gehofft, unseren Corona-Newsletter nie wieder aktivieren zu müssen. Jetzt ist es leider anders gekommen. Wir nehmen die Kommunikation auf diesem Weg wieder auf und melden uns mit einer Information zur neuen Coronaschutzverordnung zurück.

Neue Regeln gelten bereits ab Mittwoch, 24. November
Am Mittag hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Eckpunkte der neuen NRW-Coronaschutzverordnung vorgestellt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Einführung der 2G-Regel in allen Bereichen, die der Freizeit zugeordnet sind. Dazu gehört auch der Sport. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen.

Zur Coronaschutzverordung ab 24.11.2021

Eine Zusammenfassung der neuen Regeln hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer Pressemeldung zusammengefasst.

Zur Pressemeldung auf www.mags.nrw

Nachweispflicht und Kontrollpflicht
Bitte beachten Sie, dass die Immunitätsnachweise kontrolliert werden müssen. Die Verordnung nennt dafür die für die Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihre Beauftragten. In der Regel werden das die Vereinsvorstände oder Betriebsleiter sein. Für Teilnehmer und Besucher besteht die Verpflichtung, die Nachweise vorzuzeigen.

Fragen und Antworten
Die Verordnung lässt für die Bewältigung des Alltags im Pferdesport viele Fragen offen. Wir sammeln alle Fragen, die uns erreichen und bemühen uns um zuverlässige Antworten, die wir als FAQ zusammenfassen und schnellstmöglich auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Mailadresse für Fragen: zentrale@pv-muenster.de

Freundliche Grüße,
Ihr Pferdesportverband Westfalen

Pferdesportverband Westfalen e.V.
Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

Telefon 0251 32809 30
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
Vereinsregister-Nr.: 1610 AG Münster
Vorstand gem. BGB § 26
B. Hein, D. Rammes, D. Stegemann

www.pferdesport-westfalen.de