Konkretisierung Corona News

November 29, 2021
Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und BetriebsleiterInnen,

das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat heute eine konkretisierende Sprachregelung zur Coronaschutzverordnung gesendet. Sie wird in Erlassform über die Bezirksregierungen an die Kommunen geleitet, sodass gleichlautende Informationen zu Beginn der Woche in allen Kommunen vorliegen werden.

Das MAGS hat klargestellt, dass öffentliche wie private Reitsportanlagen, Pensionspferdehaltungen und Reitbetriebe der 2G-Regel unterliegen und grundsätzlich nur von immunisierten Personen betreten werden dürfen.

Aus zwingenden Tierschutzgründen wird eine Ausnahme gemacht, damit nicht-immunisierte Personen ihre Pferde versorgen können. Sie müssen dazu über einen Negativtestnachweis verfügen. Das MAGS hat aufgezählt, welche Bereiche der Versorgung gemeint sind.

Auch für das Bewegen der Pferde durch nicht immunisierte Personen sind Kriterien formuliert. Es ist im zwingend erforderlichen Umfang (ebenfalls mit Negativtestnachweis) zulässig, jedoch ohne sport- und trainingsbezogene Übungen, sprich: ohne Teilnahme am Unterricht. Die zeitgleiche Nutzung durch andere Personen muss ausgeschlossen sein. Es wird nicht zwischen Halle und Außenplatz unterschieden.

Wir hatten das Ministerium gebeten, auch die Betretungsregeln in beruflichen Zusammenhängen zu verdeutlichen, weil uns dazu sehr viele Fragen erreicht haben. Sie finden dazu ebenfalls eine entsprechende Formulierung in der Sprachregelung.

Den Wortlaut der Information aus dem Ministerium haben wir vollständig auf unsere Corona-Themenseite kopiert. Unsere FAQ passen wir schnellstmöglich an die Sprachregelung an. Achten Sie bitte auf das Aktualisierungsdatum.

Zur Corona-Themenseite

Wir haben zur Coronaschutzverordnung sehr viele Fragen in E-Mail-Form oder über über unsere Social-Media-Accounts erhalten. Soweit es uns möglich war, haben wir sie in den FAQ berücksichtigt. Diesen Bereich halten wir aktuell. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn wir dort bereits geklärte Fragen nicht zusätzlich per Mail beantworten. Vielen Dank.

Für heute verabschieden wir uns mit
freundlichen Grüßen,

Ihr Pferdesportverband Westfalen

Pferdesportverband Westfalen e.V.
Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

Telefon 0251 32809 30
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
Vereinsregister-Nr.: 1610 AG Münster
Vorstand gem. BGB § 26
B. Hein, D. Rammes, D. Stegemann

www.pferdesport-westfalen.de