Corona News

März 03, 2022
Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,

das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die eine deutliche Vereinfachung für den Sport vorsieht. Die neuen Regeln treten am 4. März 2022 in Kraft.

3G in allen Bereichen des Sports
Für die Ausübung des Sports in Hallen und im Freien gilt ab dem 4. März einheitlich die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zugang für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich ist. Es wird nicht mehr zwischen Kontaktsport oder kontaktfreien Sportarten unterschieden.

Kinder und Jugendliche
Eine Besonderheit gilt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Auf sie werden die Einschränkungen nicht mehr angewendet. Für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre gilt, dass die Schultestungen als 3G-Nachweis angerechnet werden.

Zuschauerinnen und Zuschauer
Die 3G-Regel wird auch auf zuschauende Personen angewendet. Für Veranstaltungen bestehenden weiterhin Obergrenzen.

Informationen, Links zu Dokumenten, FAQs und aktualisierte Aushänge zum Ausdrucken finden Sie wie immer auf unserer Coronathemenseite, die auf die neuen Regelungen angepasst ist.

Zu den Informationen

Vorsorglich und auf Grund einiger Nachfragen möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zur Rückverfolgung (Anwesenheitslisten) nicht besteht.

Freundliche Grüße
Ihr Pferdesportverband Westfalen

Pferdesportverband Westfalen e.V.
Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

Telefon 0251 32809 30
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
Vereinsregister-Nr.: 1610 AG Münster
Vorstand gem. BGB § 26
B. Hein, D. Rammes, D. Stegemann

www.pferdesport-westfalen.de